Aktuelle Informationen
Strompreisbremsegesetz
Alle von uns mit Strom versorgten Kunden erhalten den aus Mitteln des Bundes finanzierten gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag gutgeschrieben, sofern der Referenzpreis überschritten wird. Bei der Grundversorgung und unseren Produkten liegen wir aktuell unter dem Referenzpreis. Bei Kunden mit einem Verbrauch von über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr und/oder individuellen Preisvereinbarungen haben wir den Entlastungsbetrag kalkulierert und in der Abrechnung nach dem 1. März 2023 berücksichtigt. Die Preisbremse endet zum 31.12.2023.
Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage
Ab 01.01.2023 entfällt die EEG-Umlage auf Stromlieferungen.